Leistungen
Das bieten wir
Wir bieten fachlich fundierte, an wissenschaftlichen Leitlinien orientierte Psychotherapie. Dabei verfolgen wir einen integrativen Ansatz und erarbeiten mit Ihnen ein individuelles Behandlungskonzept, das auf ihre Bedürfnisse abgestimmt ist.
Für wen ist ambulante Psychotherapie geeignet?
Grundsätzlich ist Psychotherapie für alle Menschen geeignet, die sich durch psychische bzw. psychosomatische Symptome in ihrem Leben eingeschränkt fühlen. Wir behandeln unter anderem:
- Depression bzw. Erschöpfungsdepression ("Burnout")
- Ängste (bspw. Panikstörung, soziale Ängste, Phobien)
- Zwangsstörungen
- Somatische Belastungsstörungen
- Chronisches Schmerzsyndrom
- ADHS (im Erwachsenenalter)
- Suchterkrankungen
- Traumafolgestörungen
- Persönlichkeitsstörungen bzw. Interaktionsprobleme
Kosten
Privat Versicherte bzw. Beihilfeberechtigte
Die Abrechnung der Therapie erfolgt über die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Die anfallenden Kosten werden in der Regel nach Antragsstellung von Ihrer privaten Krankenkasse und/oder Beihilfe erstattet. Da es je nach Kasse und Tarif gesonderte Regelungen geben kann, informieren Sie sich am besten bereits vorab bei Ihrer Krankenkasse bzw. Beihilfestelle, ob und in welchem Umfang Kosten für ambulante Psychotherapie übernommen werden.
Selbstzahler*innen
Selbstverständlich können die Kosten für die Therapie auch eigenständig getragen werden. Die Abrechnung erfolgt in dem Fall ebenfalls in Anlehnung an die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Gesetzlich Versicherte
Da wir ohne Kassensitz arbeiten, ist die Übernahme der für die Behandlung anfallenden Kosten für gesetzlich Versicherte nur unter bestimmten Umständen möglich. Um unzumutbar lange Wartezeiten auf einen Therapieplatz verkürzen zu können, kann Therapie im sog. Kostenerstattungsverfahren beantragt werden. Wir informieren sie gern über die Formalitäten.
Mitglieder einer Berufsgenossenschaft
Nach Arbeitsunfällen oder im Rahmen von Berufskrankheiten kann eine Psychotherapie indiziert sein. In diesem Fall wird die Therapie vom Unfallversicherungsträger oder Dienstarzt/ärztin eingeleitet. Die anfallenden Kosten werden von der jeweiligen BG übernommen.